Basiszins für Vorabpauschale 2025 steigt deutlich
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Basiszins für Vorabpauschale 2025 steigt deutlich
News vom 28.02.2025
Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale für 2025 veröffentlicht - und dieser fällt deutlich höher aus als im Vorjahr.
Wie zu Jahresbeginn üblich, rückt die Vorabpauschale für viele Privatanleger mit thesaurierenden Fonds erneut in den Fokus. Aktuell berechnen depotführende Stellen den Pauschalbetrag, der als Grundlage für die Besteuerung der laufenden Erträge aus 2024 dient. Gleichzeitig steht fest: Die Pauschale für 2025 wird spürbar höher ausfallen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gab in einem Schreiben vom 10. Januar bekannt, dass der maßgebliche Basiszins auf 2,53 Prozent steigt - ein deutlicher Anstieg gegenüber den 2,29 Prozent des Vorjahres.
Höchster Zins seit 2023
Die Bundesbank legt den Basiszins zur Ermittlung der Vorabpauschale jedes Jahr zum 2. Januar fest. Mit 2,53 Prozent erreicht der Zins für 2025 den zweithöchsten Wert seit Einführung der pauschalen Besteuerung. Lediglich 2023 lag der Satz mit 2,55 Prozent noch etwas höher. In den Jahren 2021 und 2022 war der Basiszins hingegen negativ, sodass für thesaurierte Erträge keine Abgeltungsteuer anfiel.
Bedeutung des Basiszinses
Seit der Investmentsteuerreform 2018 wird die Vorabpauschale zur Besteuerung laufender Erträge aus thesaurierenden und teilausschüttenden Fonds herangezogen. Der Basiszins ergibt sich aus den langfristigen Renditen deutscher Staatsanleihen mit 15 Jahren Restlaufzeit und jährlicher Zinszahlung. Die Bundesbank berechnet ihn jährlich am ersten Börsentag, anschließend veröffentlicht das BMF den Wert.
Hintergrund: Anstelle der tatsächlichen thesaurierten Erträge von Investmentfonds wird ein sogenannter Basisertrag ermittelt. Dieser berechnet sich nach folgender gesetzlich festgelegten Formel: 70 Prozent des Basiszinses × Rücknahmepreis der Fondsanteile zu Jahresbeginn des Vorjahres.
Steuerliche Auswirkungen
Auf Basis des ermittelten Betrags wird die Vorabpauschale berechnet, die der Abgeltungsteuer, dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer unterliegt. Bei thesaurierenden Fonds entspricht die Vorabpauschale direkt dem Basisertrag. Bei teilausschüttenden Fonds ergibt sie sich aus der Differenz zwischen Ausschüttung und Basisertrag. Auch bei ausschüttenden Fonds kann eine Vorabpauschale anfallen, falls die Ausschüttung unter dem Basisertrag liegt. Helmut Böse Chat GpD
(Eintrag vom 28.02.2025)
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